Professor muss zu viel gezahlte Bezüge zurückzahlen - DGB Rechtsschutz GmbH
Unkenntnis schützt vor Rückforderung nicht! - DGB Rechtsschutz GmbH
Verwaltungsvorschrift zum Hamburgischen Besoldungsgesetz (HmbBesG) Vorbemerkungen Die Verwaltungsvorschriften sollen die Anwendu
Verwaltungsvorschrift zu § 12 BBesG
Sven Nelke on Twitter: "#Musterbrief für die #Rückforderung der #Bearbeitungsgebühr bei #Krediten - http://t.co/rks5HCP3Vs http://t.co/9D3z5xdxkV" / Twitter